Weg frei für Pandemiehilfe für Sachsen-Anhalts Privatradios

Verbreitungskosten können jetzt mit Hilfe des Bundesprogrammes „NEUSTART KULTUR“ anteilig gefördert werden

Für die privaten Hörfunkveranstalter in Sachsen-Anhalt ist jetzt der Weg für die Beantragung der Pandemiehilfe frei. Dazu haben die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt und die Medienanstalt Sachsen-Anhalt eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages können ab sofort die Mittel aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ von den sachsen-anhaltischen Privatsendern bei der Medienanstalt Sachsen-Anhalt beantragt werden.

In Folge der Covid19-Pandemie und den damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen sind private Hörfunkveranstalter in ganz Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten geraten. So fielen regionale und überregionale Werbeumsätze von einem auf den anderen Monat aus. Demgegenüber stand gerade in der Hochphase der Corona-Pandemie der wichtige Beitrag der privaten Sender zur Information der Bevölkerung. Mit dem von der Beauftragten für Kultur und Medien aufgelegten Programm „NEUSTART KULTUR“ wurden insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung werbefinanzierter Radioprogramme in Deutschland bereitgestellt. Gefördert werden 50 Prozent der im Zeitraum August bis Dezember 2020 anfallenden Übertragungskosten der privaten Hörfunkveranstalter. Gerade für die privaten Rundfunksender in Sachsen-Anhalt, die eine große Flächenversorgung von Zeitz im Süden über den Harz im Westen bis in die Altmark im Norden sicherstellen, sind die Infrastrukturkosten ein besonders großer Kostenblock. Im Rahmen des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ und der nun frei gegebenen Mittel für das Bundesland Sachsen-Anhalt werden private Hörfunkveranstalter unterstützt, welchen die Medienanstalt Sachsen-Anhalt terrestrische Übertragungskapazitäten (UKW/DAB+) für die Verbreitung ihrer Programme zugewiesen hat.

Markus Kurze, Vorsitzender der Medienanstalt Sachsen-Anhalt: „Ich bin sehr froh, dass uns unsere privaten Programmanbieter in den vergangenen Monaten mit so viel Authentizität, Professionalität und Hintergrundinformationen durch die Hochphase der Corona-Pandemie begleitet haben. Gerade in der regionalen Berichterstattung haben die Hörfunkmacher gepunktet.“
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Kultur- und Europaminister: „Ich hoffe, dass wir mit dieser finanziellen Hilfe den privaten Sendern unseres Landes auch etwas Sicherheit in dieser angespannten Zeit geben und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Wahrung der Meinungsvielfalt in unserem Land leisten.“

 

Über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt

Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist in Sachsen-Anhalt die allein zuständige Behörde für die Zulassung, Lizenzierung und Beaufsichtigung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Sie entscheidet als staatsferne Institution durch eine aus 25 Mitgliedern plural besetzte Versammlung und wird aus einem ca. zweiprozentigen Anteil der in Sachsen-Anhalt anfallenden Rundfunkgebühren finanziert. Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale), errichtet durch das Landesrundfunkgesetz vom 22.05.1991.

 

Ansprechpartner für die Vertreter der Medien:

Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Martin Heine, Direktor
Telefon:  0345/52550
E-Mail:  
Web:     www.medienanstalt-sachsen-anhalt.de

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