KI-Kennzeichnungspflicht der EU darf nicht das Radiohören verleiden

Aus Anlass der am 3. Juni ablaufenden Stellungnahmefrist zum Entwurf der Leitlinie der EU-Kommission über die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung sagt Markus Kurze, Vorstandsvorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt: „Wieder einmal schüttet die EU-Kommission das Kind mit dem Bade aus und droht, den Einsatz von KI als unverzichtbare Unterstützung im Hörfunk zu verhindern.“ 

Der Leitlinienentwurf droht, Inhalte wie z.B. Werbespots mit einer KI-generierten Stimme oder unter Assistenz von KI erstellte journalistisch-redaktionelle Inhalte als „Deepfakes“ einzustufen und damit die Verpflichtung einer aufwendigen akustischen Kennzeichnung jedes einzelnen Beitrages oder Werbespots zu begründen. Kurze betont: „Bei ständigen Transparenzhinweisen wäre der Hörgenuss dahin." und fordert: „Die Leitlinie muss die Gefahr der Einstufung von Inhalten der lizenzierten privaten Radiosender als „Deepfakes“ ausräumen. Berechtigte Transparenz- und Hinweispflichten könnten medientypisch und praxistauglich z.B. über Hinweise auf den Websites der Sender umgesetzt werden." 

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