Jugendschutzprogramme mit Anerkennung für Altersstufe ab 18
KJM formuliert Erwartungen an AnbieterDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 15. Mai in Berlin zu den beiden unter Auflagen anerkannten Jugendschutzprogrammen der Deutschen Telekom und des Vereins JusProg den Beschluss gefasst, die Anerkennung für die Altersstufe ab 18 Jahren ab Juni 2013 eintreten zu lassen.
Die Jugendschutzprogramme waren im Februar 2012 zunächst auf Antrag der Anbieter nur für Angebote bis 18 Jahren anerkannt worden, bei entsprechender Verbreitung sollten ab Juni 2013 auch Angebote mit einer Freigabe ab 18 Jahren umfasst sein.
Hintergrund für diese Einschränkung war die Formulierung des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der derzeit geltenden Fassung aus dem Jahr 2003, in der die Verbreitung von Jugendschutzprogrammen keine Voraussetzung für die Anerkennung darstellt. Nach dem Wortlaut der Bestimmung muss die KJM ein Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn es einen altersdifferenzierten Zugang ermöglicht, was beide Jugendschutzprogramme erfüllen. Die Anbieter waren sich jedoch seinerzeit mit der KJM einig, dass sich die Schutzwirkung der Jugendschutzprogramme stärker entfalten müsse, bevor die sogenannte „18er-Privilegierung“ verantwortet werden könne.
Trotz der unsicheren Rechtslage haben die Anbieter im vergangenen Jahr die anerkannten Jugendschutzprogramme wesentlich weiterentwickelt und befördert. Diese Anstrengungen werden von der KJM ausdrücklich begrüßt.
Im Vorfeld der Sitzung hatten die Anbieter versichert, sie hätten in der Zwischenzeit nicht nur an der Verbreitung, sondern auch an der Filterleistung und der Handhabbarkeit der Programme intensiv gearbeitet. Auch sei die Zahl der Downloads der Programme deutlich gestiegen. Beide Unternehmen gaben an, Apps für mobile Endgeräte zu entwickeln, die in Kürze zur Verfügung stehen sollen. Auch die Erweiterung der Jugendschutzprogramme auf das Betriebssystem Windows 8 sei kurzfristig geplant.
Vor diesem Hintergrund sieht die KJM rechtlich nur die Möglichkeit, die Anerkennung für Inhalte ab 18 Jahren zuzulassen. Jugendgefährdende und unzulässige Angebote sind hiervon nicht umfasst. Beispielsweise dürfen einfach pornografische Darstellungen weiterhin nur in „Geschlossenen Benutzergruppen“ angeboten werden.
Der KJM ist allerdings die Verbreitung der Jugendschutzprogramme ein vordringliches Anliegen, besonders auf weiteren, vor allem mobilen Plattformen. Daher hat sie den Beschluss auf der Grundlage von Zusagen und bestimmten Erwartungen an die Anbieter gefasst.
Die KJM erwartet, dass die Erweiterungen der Jugendschutzprogramme von Telekom und JusProg für mobile Plattformen der KJM bis Herbst dieses Jahres zur Anerkennung vorlegt werden.
Die KJM begrüßt die Zusage der Anbieter, ihre Jugendschutzprogramme mit Blick auf die Benutzerfreundlichkeit für Eltern und die Wirksamkeit der Filtermechanismen weiterzuentwickeln. Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen der Filterwirkung im Web 2.0 und bei Inhalten wie Gewalt, Selbstgefährdung und Rassismus.
Die KJM begleitet den Prozess und wird jährlich in einen Austausch mit den Anbietern über die Fortschritte der anerkannten Jugendschutzprogramme eintreten.
Um Eltern zum Einsatz der Jugendschutzprogramme zu motivieren, sind alle beteiligten gesellschaftlichen Kräfte gefordert. Denn Jugendschutzprogramme funktionieren nur, wenn sie auf den Geräten, die Kinder nutzen, auch installiert werden. Die Anbieter sicherten zu, auch weiterhin Vermarktungsmaßnahmen zur Verbreitung durchzuführen.
KJM-Vorsitzender Siegfried Schneider zieht ein Zwischenfazit: „Trotz der Anstrengungen von Telekom und JusProg können wir mit der Verbreitung der Jugendschutzprogramme noch nicht zufrieden sein. Der derzeit geltende Jugendmedienstaatsvertrag gibt eine Vollanerkennung trotzdem vor. Es ist der KJM daher ein besonderes Anliegen, dass im Rahmen der anstehenden Novellierung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die für den Schutz der Kinder und Jugendlichen notwendig sind. Dabei ist es unerlässlich auch die Finanzierung der Jugendschutzprogramme auf eine sichere Basis zu stellen. Ein Jugendschutzprogramm wird nie abgeschlossen sein, es muss wegen der Flüchtigkeit des Mediums immer auf dem jeweiligen Stand der Technik gehalten werden. Diese großen Herausforderungen müssen von allen Beteiligten angenommen werden, denn Jugendschutzprogramme bieten momentan die einzige Schutzlösung, die auch ausländische Angebote umfasst. Die KJM wird über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus dazu beitragen.“
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.