Beschlussfassung zur Zukunft der terrestrischen Rundfunkversorgung

Die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt fasste anlässlich ihrer 8. Versammlungssitzung am 12.04.2023 in Halle einstimmig folgenden Beschluss:

Als Bedarfsträger für Rundfunkfrequenzen privater Veranstalter fordert die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, bei der nationalen Abstimmung zur Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) der terrestrischen Medienverbreitung über das Jahr 2030 hinaus Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit zu geben.

Dazu bedarf es:

  • der unveränderten Zuweisung der TV-UHF-Frequenzen (470 bis 694 MHz-Band) primär allein an den Rundfunk und sekundär an drahtlose Produktionsmittel, um eine eigenständige und national kontrollierte Massenkommunikationstechnologie zu bewahren und deren störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

  • der Erweiterung des geltenden EU-Rechtsrahmens mit der Möglichkeit, die Nutzung der TV-UHF-Frequenzen für den Rundfunk sowie für drahtlose Produktionsmittel über das Jahr 2030 hinaus zu garantieren, weil andere Lösungen die Entwicklungsmöglichkeit von modernen Rundfunktechnogien wie 5G-Broadcast beschädigen und zudem den harmonisierten, globalen Markt für drahtlose Produktionstechnik zerstören. Ein Wegfall der Fernsehterrestrik hätte auch wirtschaftliche Folgen für die Hörfunkterrestrik.

  • der Einhaltung des im Koalitionsvertrag der Parteien der Bundesregierung festgehaltenen politischen Ziels, dass das TV-UHF-Spektrum dauerhaft für den Rundfunk und die Kultur zu sichern ist; weil die Zukunft der terrestrischen Rundfunkverbreitung sowie die Aufrechterhaltung von Kulturveranstaltungen für die Menschen in Deutschland nur gemeinsam möglich sind.

  • einer entsprechend bindenden Mandatierung der deutschen Delegation im Rahmen der Vorbereitungen der WRC-23 sowie in den Gremien auf EU-Ebene; damit positioniert sich Deutschland mit einem klaren Signal für unsere europäischen Nachbarländer.

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