Aufgaben der Medienanstalt Sachsen-Anhalt

Die Medienanstalt genehmigt und beaufsichtigt die privaten Hörfunk- und Fernsehangebote in Sachsen-Anhalt und entscheidet über die Vergabe von Rundfunkfrequenzen. Zudem ist sie Teil der föderal und staatsfern organsierten Medienaufsicht in Deutschland und überwacht die Einhaltung der Rechtsvorgaben für bundesweite Medienangebote im Verbund mit allen 14 Landesmedienanstalten.

Wesentliche Aufgaben der Medienanstalt Sachsen-Anhalt

  • Zulassung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Sachsen-Anhalt
  • Beobachtung und Kontrolle der privaten Radio- und Fernsehprogramme
  • Sicherung des Jugendschutzes und der Werbegrenzen
  • Behandlung von Programmbeschwerden
  • Förderung der Bürgermedien (Offene Kanäle und Nichtkommerzielle Lokalradios)
  • Überwachung der medienrechtlichen Ordnung in Kabelnetzen
  • Förderung der rundfunktechnischen Infrastruktur
  • Beteiligung an Projekten zur Erprobung neuer Kommunikationstechniken
  • Förderung medienpädagogischer Maßnahmen

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