Beschwerde

Darüber hinaus beaufsichtigt die Medienanstalt Sachsen-Anhalt auch Anbieter von Telemedien (Internet), sofern sie ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben.
Wenn Sie im Fernsehen, Radio oder Internet auf Inhalte stoßen, die Sie für rechtlich bedenklich halten, haben Sie das Recht, sich mit einer Beschwerde an die Medienanstalt Sachsen-Anhalt zu wenden (§ 27 Abs.3 MedienG LSA). Wir gehen Ihrer Beschwerde nach!

Sie sollten sich bei der Medienanstalt Sachsen-Anhalt beschweren, wenn Ihnen bspw.:

  • Programminhalte für Kinder und Jugendliche ungeeignet erscheinen
  • Sendungen, die die Menschenwürde verletzen, auffallen
  • Schleichwerbung oder irreführende Werbung begegnet
  • Gewinnspielsendungen mit unschlüssigen, nicht verfügbaren oder irreführenden Teilnahmebedingungen auffallen

Bitte beachten Sie, dass die Medienanstalt Sachsen-Anhalt nur Hinweise zu privaten Fernseh- und Radioanbietern entgegen nehmen kann. Sofern sich Ihre Beschwerde gegen einen öffentlich-rechtlichen Sender (bspw. ARD, ZDF, MDR etc.) richtet, wenden Sie sich bitte direkt an den Sender.

Beschwerden, die sich auf von der Medienanstalt lizenzierten Programmveranstalter beziehen, werden direkt von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt bearbeitet. Beschwerden, die sich auf Programmveranstalter in anderen Bundesländern beziehen, werden von uns an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt zur Bearbeitung weitergeleitet.

In jedem Fall erhalten Sie eine Rückinformation.

Beschwerdeformular Rundfunk (Fernsehen/Radio/Bürgermedien)

Beschwerdeformular Internet

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