Aufsicht

Aufsicht

Die Arbeit der Medienanstalt Sachsen-Anhalt endet nicht mit der Zulassung von Anbietern zum privaten Rundfunk, sondern umfasst die Lizenzüberwachung und die Programmaufsicht. Die Aufsicht über bundesweite Veranstalter wird durch die gemeinsamen Organe ZAK, KEK und KJM wahrgenommen. Soweit die Programme nur in Sachsen-Anhalt zu empfangen sind, obliegt die Aufsicht allein der Medienanstalt Sachsen-Anhalt.

Damit die Veranstalter auch wirklich das Programm anbieten, das zu ihrer Auswahl und Zulassung führte, wird das vorgelegte Programmkonzept Bestandteil der Lizenz. Veränderungen in der Programmstruktur und -ausrichtung müssen der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt deshalb angezeigt und gegebenenfalls genehmigt werden. Das gilt allerdings nur für die Veranstalter in Sachsen-Anhalt, die in einem Auswahlfahren aufgrund knapper Frequenzressourcen ausgewählt wurden.

Lizenzüberwachung

Im Rahmen der Lizenzüberwachung müssen die Sender der Medienanstalt Sachsen-Anhalt sämtliche Veränderungen in der Gesellschafterstruktur bekannt machen.  Diese müssen dann ggf. genehmigt oder abgelehnt werden, um zu verhindern, dass konzentrationsrechtliche Bestimmungen und Vorgaben unterlaufen werden können.

Programmanforderungen

Darüber hinaus kontrolliert die Medienanstalt Sachsen-Anhalt die Einhaltung der allgemeinen Programmanforderungen insbesondere in Hinsicht auf den Jugendmedienschutz, die Werbebegrenzungen und die Programmgrundsätze.

Telemedien

Eine weitere Aufsichtstätigkeit der Medienanstalt Sachsen-Anhalt betrifft die Anbieter von Telemedien, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Rundfunk oder reine technische Telekommunikationsdienste sind. Zu den Telemedien gehören insbesondere audiovisuelle Angebote und Textangebote, die online von Servern heruntergeladen werden können. Hierzu zählen auch die Angebote von Mediatheken der Rundfunkveranstalter, soweit dabei nicht Inhalte live übertragen werden. Auch hier überprüft die Medienanstalt Sachsen-Anhalt die Einhaltung des Jugendmedienschutzes in Kooperation mit jugendschutz.net und der KJM als Organ aller Landesmedienanstalten.

Im Bereich Telemedien überprüft die Medienanstalt Sachsen-Anhalt außerdem die Einhaltung der Impressumspflicht gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RStV).


Erstellt am 28.03.2024 23:02:39
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