Ausschreibung terrestrischen Übertragungskapazitäten

Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) fordert hiermit gemäß § 13 Abs. 2 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.1.2013 (GVBl. LSA S. 2), geändert durch Gesetz vom 5.12.2014 (GVBl. LSA S. 508), auf, Anträge auf Zulassung zur Veranstaltung privater Hörfunkprogramme und deren terrestrischer Verbreitung in Sachsen-Anhalt zu stellen.

Das Erlaubnisverfahren erstreckt sich auf die Nutzung von Übertragungskapazitäten in Sachsen-Anhalt auf dem Kanal 11 C im DAB-Band III in Standards der DAB-Systemfamilie. Der 1,75 MHz breite Kanal 11 C umfasst die Gesamtkapazität von insgesamt 864 CU. Hiervon stehen für die Verbreitung von privaten Rundfunkprogrammen oder vergleichbarer Telemedien noch 324 CU gegebenenfalls auch zur dynamischen Nutzung zur Verfügung.

Die hiermit ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten sind bestimmt und geeignet, medienrechtlich zugelassene landesweite private Hörfunkprogramme oder vergleichbare Telemedien im sendetechnisch vorgegebenen Bereich des Landes Sachsen-Anhalt in Standards der DAB-Systemfamilie digital-terrestrisch zu verbreiten und zu empfangen. Möglich ist auch eine dynamische Nutzung der Kapazitäten, d.h., es obliegt dem jeweiligen Veranstalter, die ihm zugewiesenen CU variabel zu verwenden.


Erstellt am 23.04.2024 15:34:47
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