Hiermit gibt die Medienanstalt Sachsen-Anhalt gemäß § 51 a Abs. 2, § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) i. V. m. § 12 Abs. 2 der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (ZPS) in Abstimmung mit den anderen deutschen Landesmedienanstalten aufgrund des Beschlusses der ZAK vom 2. Februar 2016 die nachstehende Ausschreibung bekannt:
I. Telekommunikationsrechtliche und medienrechtliche Zuordnung
Auf die Darlegungen in der Ausschreibung vom 18.01.2010 MBl. LSA Nr. 1/2010 wird hingewiesen.
II. Gegenstand der Ausschreibung
Auf der Grundlage der genannten Zuordnungen erfolgten zwischenzeitlich Zuweisungen an private Veranstalter im Umfang von 456 CU. Von diesen verbleiben nach der Rückgabe von Zuweisungen noch 64 CU im VHF-Band III, Kanal 5 C, die hiermit zur länderübergreifend einheitlichen Vergabe ausgeschrieben werden.
Je Programmäquivalent stehen zur Gewährleistung einer sachangemessenen Empfangsqualität in der Regel 54 CU zur Verfügung.
Die Frist zur Stellung von Anträgen auf Zuweisung der Übertragungskapazität wird auf den Zeitraum vom 10. März 2016 bis 13. April 2016 , 12.00 Uhr festgesetzt (Ausschlussfrist).